Auf welche Krankheiten werden die Leihmütter – in welchen Abständen- untersucht?

Die potentiellen Leihmütter werden vor der Behandlung auf folgende Antikörper untersucht: Hepatitis, HIV, Lues, CMV-, Toxoplasmose- bzw. Rubella-Αntikörper. Dazu werden Vaginalentzündungen inkl. Chlamydien, Ureaplasmen und Mykoplasmen mit Abstrichuntersuchungen ausgeschlossen. Ansonsten wird das Blutbild sowie die Leber-, Nieren-, Schilddrüsenfunktion bzw. der Magnesium-, Calcium- und Eisenspiegel durch Blutabnahme bestimmt. Wären die Leihmütter über 35, würde eine Ultraschalluntersuchung der Brust bzw. Mammographie zusätzlich veranlasst. Hätten Sie eine bestimmte Erkrankung in der Vorgeschichte, die die Schwangerschaft als eine Risikoschwangerschaft einstufen würde, kämen sie dann als Leihmütter nicht in Frage.

20

jahrige Erfahrung in Kinderwunschbehandlung

Finden regelmäßige Kontrollen bzgl. Alkohol-/ Drogen-/ Medikamentenkonsum statt?

Wäre es von den Wunscheltern erwünscht, könnten die Kontrollen nach Absprache mit der Leihmutter selbstverständlich stattfinden.

In wie weit wird die Leihmutter zu verantwortungsbewusstem Verhalten in der Schwangerschaft aufgeklärt v.a. bezüglich der Einnahme von Medikamenten etc.?

Besteht die Möglichkeit, dass wir als Wunscheltern die Leihmutter mit Nahrungsergänzungsmitteln versorgen d.h. Mineralstoffe und Vitamine die extra für den Bedarf in der Schwangerschaft für Mutter und Kind konzipiert sind und sie vertraglich zu verpflichten, diese nach Anweisung einzunehmen

In Bezug auf die Regelungen, z.B. ständige Verfügbarkeit, Fruchtwasseruntersuchung wenn erforderlich, Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel, Einnahme von Medikamenten usw. können die Wunscheltern ihre Vorstellungen direkt mit der Leihmutter verhandeln und durchsetzen. Letzen Endes übernimmt die Leihmutter die Verantwortung für das Kind, daher sollte sie sich entsprechend anständig verhalten.

In wie weit kann durch die angebotenen Verfahren eine Behinderung des Kindes ausgeschlossen werden? Welche Untersuchungen vor und nach der Embryonenübertragung werden diesbezüglich maximal durchgeführt?

Ist es möglich vertraglich zu vereinbaren, dass die Schwangerschaft abgebrochen wird, wenn bei Untersuchungen des Fetus im Mutterleib eine geistige Behinderung festgestellt wird?

Das sogenannte Präimplantationsscreening ist legal in Griechenland und wird in der Regel bei bestimmten Indikationen, z.B. genetische Vorerkrankungen durchgeführt. Eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch besteht, wenn die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährdet wird bzw. wenn die Wahrscheinlichkeit für eine körperliche oder geistige Behinderung des Kindes hoch ist. Die Frage nach dem Behinderungsgrad sollte individuell beantwortet werden. Ein Kind z.B. mit Down-Syndrom ist lebensfähig. Ob die Eltern den Schwangerschaftsabbruch wünschen oder nicht, wird individuell entschieden. Ein neuer Embryotransfer wäre nach zwei Monaten möglich. Solange die Leihmutter unter Ihrer Verantwortung bleibt, wird sie für ihre Unterhaltungskosten entsprechend entschädigt.

Können die Wunscheltern als Geburtsart des Kindes einen Kaiserschnitt von vorne herein vertraglich festlegen?

Der Kaiserschnitt könnte von vorne herein vertraglich vereinbart werden. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Welche vertraglichen Regelungen gibt es zum Fall einer Frühgeburt? Ab welcher Schwangerschaftswoche wird ein zu früh geborenes Kind in der Klinik intensiv versorgt? Welche Zusatzkosten entstünden maximal?

Die Versorgung des Frühgeborenen wird über die elterliche Versicherung abgedeckt, denn die Wunscheltern gelten ab sofort als gesetzliche Eltern des Kindes. Wenn sie gesetzlich versichert sind, übernimmt die gesetzliche Versicherung die Kosten.Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Voraussetzungen für die Versicherung Ihres Kindes, falls Sie in einem anderen EU-Land entbinden würden.

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    Mit dem Absenden der Kontaktanfrage gebe ich mein Einverständnis, dass die oben genannten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage gespeichert werden. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

    Ich bin über 16 Jahre alt

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    Besteht die Möglichkeit, dass wir als Wunscheltern die Leihmutter mit Nahrungsergänzungsmitteln versorgen d.h. Mineralstoffe und Vitamine die extra für den Bedarf in der Schwangerschaft für Mutter und Kind konzipiert sind und sie vertraglich zu verpflichten, diese nach Anweisung einzunehmen

    In Bezug auf die Regelungen, z.B. ständige Verfügbarkeit, Fruchtwasseruntersuchung wenn erforderlich, Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel, Einnahme von Medikamenten usw. können die Wunscheltern ihre Vorstellungen direkt mit der Leihmutter verhandeln und durchsetzen. Letzen Endes übernimmt die Leihmutter die Verantwortung für das Kind, daher sollte sie sich entsprechend anständig verhalten.

    In wie weit kann durch die angebotenen Verfahren eine Behinderung des Kindes ausgeschlossen werden? Welche Untersuchungen vor und nach der Embryonenübertragung werden diesbezüglich maximal durchgeführt?

    Ist es möglich vertraglich zu vereinbaren, dass die Schwangerschaft abgebrochen wird, wenn bei Untersuchungen des Fetus im Mutterleib eine geistige Behinderung festgestellt wird?

    Das sogenannte Präimplantationsscreening ist legal in Griechenland und wird in der Regel bei bestimmten Indikationen, z.B. genetische Vorerkrankungen durchgeführt. Eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch besteht, wenn die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährdet wird bzw. wenn die Wahrscheinlichkeit für eine körperliche oder geistige Behinderung des Kindes hoch ist. Die Frage nach dem Behinderungsgrad sollte individuell beantwortet werden. Ein Kind z.B. mit Down-Syndrom ist lebensfähig. Ob die Eltern den Schwangerschaftsabbruch wünschen oder nicht, wird individuell entschieden. Ein neuer Embryotransfer wäre nach zwei Monaten möglich. Solange die Leihmutter unter Ihrer Verantwortung bleibt, wird sie für ihre Unterhaltungskosten entsprechend entschädigt.

    Können die Wunscheltern als Geburtsart des Kindes einen Kaiserschnitt von vorne herein vertraglich festlegen?

    Der Kaiserschnitt könnte von vorne herein vertraglich vereinbart werden. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.

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    Die Versorgung des Frühgeborenen wird über die elterliche Versicherung abgedeckt, denn die Wunscheltern gelten ab sofort als gesetzliche Eltern des Kindes. Wenn sie gesetzlich versichert sind, übernimmt die gesetzliche Versicherung die Kosten.Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Voraussetzungen für die Versicherung Ihres Kindes, falls Sie in einem anderen EU-Land entbinden würden.

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