A Vorbereitung (4 bis 6 Monate):

Ca. zwei dreitägige Aufenthalte in Griechenland:
  • die Wunscheltern und die potentielle Leihmutter lernen sich kennen. Beide Seiten geben vertraglich ihr Einverständnis für die Leihmutterschaft.
  • die Wunscheltern unterzeichnen den in deutscher Sprache amtlich übersetzten Vertrag, dass sie sich in einer eheähnlichen Gemeinschaft befinden, falls sie nicht verheiratet sind.
  • Die Wunscheltern bekommen Unterstützung bei der Beantragung/Vorbereitung dieses Gerichtsverfahrens von einem Anwalt. Bei der Anwaltssuche/Kontaktaufnahme werden die Wunscheltern von dem behandelnden Arzt und ggf. einem Dolmetscher unterstützt.
  • der Vertrag beinhaltet folgende Regelungen zur Leihmutterschaft, z.B. Kaiserschnitt, ständige Verfügbarkeit, Fruchtwasseruntersuchung wenn erforderlich, Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel, Einnahme von Medikamenten usw. Zusätzlich sind genaue Regelungen bzgl. Entschädigungs- und Unterkunftskosten für die Leihmutter enthalten.

20

jahrige Erfahrung in Kinderwunschbehandlung

B Medizinischer Ablauf
  • Die Wunscheltern kommen zur Eizellenentnahme und Spermienabgabe nach Griechenland. Die hormonelle Vorbereitung kann in Deutschland bzw. Österreich stattfinden inkl. der medikamentösen Versorgung bis zur Eisprungspritze.
  • die entnommenen Eizellen werden befruchtet und zwei bis fünf Tage später an die umfassend untersuchte, für geeignet befundene sowie medizinisch vorbereitete Leihmutter transferiert.
  • der Rest der gewonnenen Embryonen wird für eine Zeit von maximal 5 Jahren eingefroren.
  • Tritt bei der Leihmutter eine Schwangerschaft ein, werden die Wunscheltern in regelmäßigen Abständen vom Verlauf der Schwangerschaft incl. Untersuchungsergebnisse informiert. Sollte bei der Nackentransparenzmessung eine Indikation für eine Behinderung des Kindes vorliegen, wird eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt und falls erforderlich nach Mitentscheidung der Wunscheltern ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen. Für diesen Fall werden der Leihmutter nach Ablauf von ca. zwei Monaten -nach Absprache mit den Wunscheltern- zwei der eingefrorenen Embryonen transferiert. Dies gilt auch für den Fall, dass nach dem ersten Transfer keine Schwangerschaft bei der Leihmutter eingetreten ist. Der Zeitpunkt für jeden weiteren Transfer wird mit den Wunscheltern jeweils vorab besprochen.
C Nach der Geburt
  • Die Geburt des Kindes findet per Kaiserschnitt voraussichtlich ein bis zwei Wochen vor dem errechneten Termin statt. Die Festlegung des Termins für den Kaiserschnitt wird, sofern kein Notkaiserschnitt gemacht werden muss, mit den Wunscheltern abgesprochen.
  • Nach Erstversorgung des Babys nach der Geburt wird das Neugeborene bei medizinischer Indikation umfassend ärztlich versorgt. Die Wunscheltern werden in die Geburtsurkunde des Kindes automatisch eingetragen und erhalten diese binnen 1 bis 3 Tagen nach der Geburt.
  • Nach Ausstellung des Reisepasses für das Neugeborene erfolgt die Ausreise nach Deutschland bzw. Österreich.

Screiben Sie uns

    Mit dem Absenden der Kontaktanfrage gebe ich mein Einverständnis, dass die oben genannten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage gespeichert werden. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

    Ich bin über 16 Jahre alt

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    • die entnommenen Eizellen werden befruchtet und zwei bis fünf Tage später an die umfassend untersuchte, für geeignet befundene sowie medizinisch vorbereitete Leihmutter transferiert.
    • der Rest der gewonnenen Embryonen wird für eine Zeit von maximal 5 Jahren eingefroren.
    • Tritt bei der Leihmutter eine Schwangerschaft ein, werden die Wunscheltern in regelmäßigen Abständen vom Verlauf der Schwangerschaft incl. Untersuchungsergebnisse informiert. Sollte bei der Nackentransparenzmessung eine Indikation für eine Behinderung des Kindes vorliegen, wird eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt und falls erforderlich nach Mitentscheidung der Wunscheltern ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen. Für diesen Fall werden der Leihmutter nach Ablauf von ca. zwei Monaten -nach Absprache mit den Wunscheltern- zwei der eingefrorenen Embryonen transferiert. Dies gilt auch für den Fall, dass nach dem ersten Transfer keine Schwangerschaft bei der Leihmutter eingetreten ist. Der Zeitpunkt für jeden weiteren Transfer wird mit den Wunscheltern jeweils vorab besprochen.
    C Nach der Geburt
    • Die Geburt des Kindes findet per Kaiserschnitt voraussichtlich ein bis zwei Wochen vor dem errechneten Termin statt. Die Festlegung des Termins für den Kaiserschnitt wird, sofern kein Notkaiserschnitt gemacht werden muss, mit den Wunscheltern abgesprochen.
    • Nach Erstversorgung des Babys nach der Geburt wird das Neugeborene bei medizinischer Indikation umfassend ärztlich versorgt. Die Wunscheltern werden in die Geburtsurkunde des Kindes automatisch eingetragen und erhalten diese binnen 1 bis 3 Tagen nach der Geburt.
    • Nach Ausstellung des Reisepasses für das Neugeborene erfolgt die Ausreise nach Deutschland bzw. Österreich.

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