A Vorbereitung (4 bis 6 Monate):
Ca. zwei dreitägige Aufenthalte in Griechenland:
- die Wunscheltern und die potentielle Leihmutter lernen sich kennen. Beide Seiten geben vertraglich ihr Einverständnis für die Leihmutterschaft.
- die Wunscheltern unterzeichnen den in deutscher Sprache amtlich übersetzten Vertrag, dass sie sich in einer eheähnlichen Gemeinschaft befinden, falls sie nicht verheiratet sind.
- Die Wunscheltern bekommen Unterstützung bei der Beantragung/Vorbereitung dieses Gerichtsverfahrens von einem Anwalt. Bei der Anwaltssuche/Kontaktaufnahme werden die Wunscheltern von dem behandelnden Arzt und ggf. einem Dolmetscher unterstützt.
- der Vertrag beinhaltet folgende Regelungen zur Leihmutterschaft, z.B. Kaiserschnitt, ständige Verfügbarkeit, Fruchtwasseruntersuchung wenn erforderlich, Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel, Einnahme von Medikamenten usw. Zusätzlich sind genaue Regelungen bzgl. Entschädigungs- und Unterkunftskosten für die Leihmutter enthalten.